Beschaffung von Schweizer Holz für den Bau

Wie Sie sich für Schweizer Holz einsetzen können

Ob private Bauherren oder öffentliche Hand, ob Ingenieure, Architekten, Innenarchitekten oder Zulieferer – wer in die Planung und Realisierung von Objekten und Bauten involviert ist, kann sich für Schweizer Holz und eine nachhaltige Holznutzung stark machen.

Schweizer Holz bei privaten und gewerblichen Bauprojekten

Bei einer privaten Bauherrschaft ist die Forderung nach Schweizer Holz uneingeschränkt möglich. Lieferanten sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Herkunft des Holzes anzugeben; eine entsprechende Deklaration kann also verlangt werden. Die folgenden Tipps zeigen Ihnen, wie Sie die Nutzung von Schweizer Holz in privaten und gewerblichen Bauprojekten verankern können.

Bei öffentlichen Vergabestellen sieht es übrigens ein wenig anders aus. Hier finden Sie mehr Informationen über die Planung und das Bauen mit Schweizer Holz bei öffentlichen Ausschreibungen.

Leitfaden für private und gewerbliche Bauprojekte

Die Forderung nach einem hohen Holzanteil und Schweizer Holz sollte möglichst früh in der Planungsphase gestellt werden, am besten gleich beim ersten Projektgespräch. So kann auf das Bausystem ohne planerischen Mehraufwand Einfluss genommen und dieses auf die verfügbaren Holzprodukte abgestimmt werden. Falls Sie die Unterstützung von Fachpersonen benötigen, die mit dem Holzbau und seinen Eigenschaften vertraut sind, geben wir Ihnen gerne Auskunft (Fachberatung Lignum, Tel. 044 267 47 83).

Wählen Sie für Ihr Objekt ein Holzbausystem und/oder ein Holzbauunternehmen, das mit dem Label Schweizer Holz zertifiziert ist. Eine aktuelle Übersicht über zertifizierte Unternehmen in Ihrer Region finden Sie auf unserer Website.

Bauen mit Schweizer Holz kann und soll gefordert werden. Je nach Bausystem kann es sein, dass gewisse Produkte, vor allem Holzwerkstoffplatten wie OSB- oder Faserplatten, nicht in Schweizer Holz verfügbar sind. Der Positionstext lautet dann wie folgt:

«Es ist Schweizer Holz zu verwenden, nach Möglichkeit Holz, das mit dem Label Schweizer Holz der Lignum zertifiziert ist. Bei Produkten, die nicht aus Schweizer Holz erhältlich sind, ist die Herkunft zu deklarieren. Nachweis: Auf Verlangen der Bauherrschaft ist ein Dossier mit den entsprechenden Lieferscheinen zu erstellen.»

Idealerweise wird die Holzherkunft für alle Produkte bereits in der Offerte definiert.

Damit sich die Kosten für die Ausführung in Schweizer Holz darlegen lassen, kann die Variante «Schweizer Holz» verlangt werden. Dies erfolgt wiederum am besten in der Ausschreibung, wo je Position ein Preis für die Variante «Schweizer Holz» einzufügen ist. Nach Angebotsvorlage kann entschieden werden, ob nur einzelne Positionen oder alles in Schweizer Holz ausgeführt werden soll.

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